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Das Verbandsgebiet gilt hinsichtlich der Versorgung mit leistungsfähigem Breitband als unterversorgt. D.h., es gibt keine flächendeckende Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner mit mindestens 30 MBit/s. Erst bei dieser Konstellation darf sich die öffentliche Hand überhaupt um den Aufbau eines entsprechenden Netzes kümmern, was ansonsten nach EU-Wettbewerbsrecht der Privatwirtschaft überlassen ist. Der laufende Betrieb des Netzes ist dann anschließend zwingend wieder einem Telekommunikationsunternehmen zu überlassen. Voraussetzung für eine solche Maßnahme ist, dass kein Telekommunikationsunternehmen bereit ist, innerhalb kommender drei Jahre einen eigenwirtschaftlichen Ausbau vorzunehmen. Der Breitbandzweckverband hat daher eine so genannte Markterkundung durchgeführt; es wurden die wesentlich im Verbandsgebiet tätigen Telekommunikationsunternehmen befragt, ob sie bereit wären innerhalb der kommenden drei Jahre eine marktgetriebene Versorgung des Gebietes vorzunehmen. Das Verfahren wurde transparent auf einem zentralen Online-Portal des Breitbandbundesbüros veröffentlicht. Diese Markterkundung hat kein positives Ergebnis erbracht, so dass quasi ein Marktversagen festgestellt werden musste. Damit war die EU-rechtliche Bedingung für die Gründung des Zweckverbandes erfüllt und die Gemeinden waren gehalten, sich um die Sicherstellung dieser so wichtigen Infrastruktur zu kümmern. Der Zweckverband wurde zum 01.01.2016 gegründet!

Wie entstand die Zusammenarbeit mit den Schleswiger Stadtwerken?

Der Zweckverband musste den Bau und Betrieb des Netzes in einem offenen und transparenten EU-weiten Auswahlverfahren nach EU-rechtlichen Vorgaben ausschreiben. An diesem neunmonatigen Verfahren haben sich im Jahr 2016 neun Unternehmen beteiligt. Am Ende haben sich die Schleswiger Stadtwerke mit dem besten Angebot durchgesetzt, weshalb die Zweckverbandsversammlung im November 2016 entschieden hat, die Schleswiger Stadtwerke mit dem Bau und Betrieb des Breitbandnetzes zu beauftragen.

Wofür bedarf es jetzt noch des Breitbandzweckverbandes?

1.    Die Schleswiger Stadtwerke bauen das Netz für den BZV. Der BZV finanziert das Netz. Er ist Eigentümer des Netzes. Da die Gemeinden den BZV bilden, gehört das Netz folglich mittelbar den Gemeinden und damit den Einwohnern im Zweckverbandsgebiet.

2.    Dem BZV ist die Beseitigung der Unterversorgung im Verbandsgebiet entscheidende Motivation für seine Tätigkeit. Das gilt nicht nur in Ortskernen, sondern gerade auch in der Fläche. Es wird daher streng darauf geachtet, dass mittelfristig möglichst 100 % der Haushalte, mindestens aber 95 % der Haushalte einen leistungsfähigen Anschluss erhalten.

3.    Der BZV ist aufgrund der besonderen Herausforderung bezüglich der Erschließung seines dünn besiedelten Raumes berechtigt, öffentliche Zuschüsse beziehungsweise zins- und tilgungsbegünstigte Darlehen zu beantragen.

4.    Der BZV muss nicht innerhalb von wenigen Jahren einen Gewinn erzielen, wie es beispielsweise eine Aktiengesellschaft gegenüber ihren Aktionären sicherstellen muss. Der BZV denkt über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten, in denen die Sicherstellung der Infrastruktur entscheidende Aufgabe ist. Es gibt keine Gewinnerzielungsabsicht. Ziel ist eine Kostendeckung! Diese wird dadurch erreicht, dass die Schleswiger Stadtwerke das Netz gegen Zahlung eines Pachtzinses über 20 Jahre zurück pachten, so dass die Investitionen refinanziert werden können.

 

Ihr Breitbandzweckverband der Gemeinden des Amtes Schlei Ostsee und der Stadt Kappeln